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   OLG Köln, 22.05.1997 - 16 Wx 114/97   

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https://dejure.org/1997,4383
OLG Köln, 22.05.1997 - 16 Wx 114/97 (https://dejure.org/1997,4383)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.05.1997 - 16 Wx 114/97 (https://dejure.org/1997,4383)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Mai 1997 - 16 Wx 114/97 (https://dejure.org/1997,4383)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 5, § 22 Abs. 1
    Vorbereitung von Instandsetzungsmaßnahmen durch den Verwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Vorbereitung von Instandhaltungsmaßnahmen durch den Verwalter einer Wohneigentumsanlage unter Gesichtspunkten der baufachlichen Kompetenz und Wirtschaftlichkeit bei der Ermittlung von geeigneten Fachfirmen zur Ausführung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 820
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89

    Beseitigung von Baumängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Gültigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 22.05.1997 - 16 Wx 114/97
    Bei der Durchführung von Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinsamen Eigentums (§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG) ist im Interesse aller Eigentümer nämlich auf eine baulich und fachlich einwandfreie Lösung ebenso zu achten, wie die Wirtschaftlichkeit (BayObLG NJW-RR 1989, 1293 (1294)).
  • OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 50/03

    Kostspieliger Renovierungsbeschluss allein auf Grund einer pauschalen

    Es hätte vielmehr vor Beschlussfassung der Einholung eines konkreten Angebotes der Firma E. bedurft sowie weiterer Vergleichsangebote, wobei hinsichtlich der Anzahl der Alternativ- oder Konkurrenzangebote dem Verwalter ein gewisser Gestaltungsspielraum zukommt (vgl. Beschluss des Senats vom 22.05.1997 - 16 Wx 114/97; BayObLG NJW-RR 1989, 1293 ff.).
  • OLG Köln, 17.03.2006 - 16 Wx 37/06

    Konkurrenzangebote bei sukzessiver Auftragsvergabe - hier: - im Falle bei einer

    Zwar bedarf es entsprechend der Rechtsprechung des Senats vor Beschlussfassung über eine aufwendigere Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahme, wie sie hier gegeben ist, regelmäßig der Einholung verschiedener Alternativ- oder Konkurrenzangebote, wobei hinsichtlich der Anzahl der Alternativangebote dem Verwalter ein gewisser Gestaltungsspielraum zukommt (vgl. Senat vom 22.05.1997, 16 Wx 114/97; Senat vom 02.04.2003, OLGR 2003, 242).
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